Verlorene Dokumente: Wiederbeschaffung aus einem anderen Land
Ein im Ausland verlorener Pass, eine Geburtsurkunde oder ein Diplom lässt sich wiederbeschaffen, und der Weg hängt ganz davon ab, um welches Dokument es sich handelt.
Der Verlust eines Dokuments im Ausland ist in jedem Fall behebbar. Unterschiedlich ist, welche Stelle das übernimmt und wie lange Sie ohne das Dokument auskommen müssen.
Ein Reisepass
- Melden Sie den Verlust der örtlichen Polizei und lassen Sie sich die Anzeige ausstellen – mehrere Konsulate verlangen sie, und die örtliche Einwanderungsbehörde ganz sicher.
- Beantragen Sie am Konsulat einen Ersatz oder, wenn die Reise eilt, ein Notreisedokument, das für eine einzelne Heimreise gültig ist.
- Informieren Sie die örtliche Einwanderungsbehörde: Ihr Aufenthaltstitel ist mit einer Passnummer verknüpft, und diese Verknüpfung muss neu hergestellt werden.
- Aktualisieren Sie die Nummer bei Banken und in jedem Register, in dem Ihr Ausweisdokument zu einem Vermögenswert vermerkt ist.
Personenstandsurkunden aus Ihrem Heimatland
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden von dem Register geführt, das sie ausgestellt hat, und auf Antrag als Auszüge neu ausgestellt.
- Viele Länder nehmen inzwischen Online-Anträge an, mit Zustellung an ein Konsulat oder eine Adresse im Ausland.
- Wo persönliches Erscheinen oder eine Unterschrift verlangt wird, löst eine Vollmacht an einen Verwandten oder Anwalt das Problem – und die Vollmacht selbst muss beglaubigt und legalisiert werden, weshalb es sie schon vor dem Bedarf geben sollte.
- Bedenken Sie, dass ein neu ausgestellter Auszug wieder eine Apostille oder Legalisation braucht und dass die Frist dafür von vorn beginnt.
Diplome
Sie liegen bei der ausstellenden Einrichtung, die in der Regel ein Duplikat oder ein beglaubigtes Zeugnis ausstellt. Schwierig sind ältere Einrichtungen und solche in Ländern, in denen die Verwaltungskontinuität unterbrochen wurde, und genau dafür gibt es Archivdienste.
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Die vorbeugende Variante
- Scannen Sie alles – Pässe, Urkunden, Diplome, Heiratsdokumente, die Apostillen – und bewahren Sie die Scans dort auf, wo Sie sie von einem Telefon in einem anderen Land erreichen.
- Halten Sie die Originale der Personenstandsdokumente an einem Ort und die Kopien an einem anderen.
- Notieren Sie die ausstellende Stelle jedes Dokuments. Die halbe Schwierigkeit bei der Rekonstruktion besteht darin, herauszufinden, wen man fragen muss.
- Haben Sie in Ihrem Heimatland eine Generalvollmacht, errichtet, während Sie dort sind.
Jeder Punkt dieser Liste kostet eine Stunde und erspart Wochen in einem schlechten Monat.
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Die Beiträge dienen ausschließlich der Information. Sie sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keinen qualifizierten Berater im jeweiligen Land. Programmbedingungen und Anforderungen ändern sich — prüfen Sie sie zum Zeitpunkt der Antragstellung.